{"id":422,"date":"2017-03-08T23:15:01","date_gmt":"2017-03-08T22:15:01","guid":{"rendered":"https:\/\/max2consulting.net\/wohnmobilcenter\/?page_id=422"},"modified":"2018-02-02T17:51:57","modified_gmt":"2018-02-02T16:51:57","slug":"allgemeine-geschaefts-und-mietbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/max2consulting.net\/wohnmobilcenter\/allgemeine-geschaefts-und-mietbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Mietbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 gradient-container-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-padding-top:20px;--awb-padding-bottom:20px;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-margin-bottom:0px;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h1>Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Mietbedingungen<\/h1>\n<h3>Allgemeine Mietbedingungen Wohnmobilcenter-M\u00fcnchen<\/h3>\n<p>1. Zustandekommen des verbindlichen Mietvertrages:<br \/>\n1.1. Absprachen oder Erkl\u00e4rungen, die nur mu\u0308ndlich, ohne schriftliche Best\u00e4tigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall<br \/>\nohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages u\u0308ber das Fahrzeug kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige<br \/>\nUnterschrift dieses Vertrages erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post oder Telefax u\u0308bermittelt werden.<br \/>\n1.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine \u00dcbertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag<br \/>\ndurch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdru\u0308cklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters m\u00f6glich. Der<br \/>\nMietvertrag wird verbindlich, wenn nach Eingang der Anzahlung und des vom Mieter unterschriebenen Vertrages die Buchung und der<br \/>\nMietpreis durch Vertragsunterzeichnung vom Vermieter best\u00e4tigt wird.<br \/>\n1.3 Der Mieter muss bei Mietbeginn das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr den Fu\u0308hrerschein der Klasse B besitzen.<br \/>\nMitfahrer sind Erfu\u0308llungsgehilfen des Mieters.<br \/>\n1.4. Das Wohnmobil darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch u\u0308berlassen<br \/>\nwerden.<br \/>\n2. Reiseru\u0308cktritt, \u00dcbergabe und Ru\u0308cknahme:<br \/>\n2.1 Ein Vertragsru\u0308cktritt ist nur bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Reisetermin gegen eine Stornogebu\u0308hr von 20 % des<br \/>\nGesamtmietpreises m\u00f6glich. Bei Reiseru\u0308cktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn sind 50% des Mietpreises zu entrichten, bei ku\u0308rzerer Frist<br \/>\nf\u00e4llt der volle Mietpreis an, ebenso bei Nichtabholung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiseru\u0308cktrittsversicherung.<br \/>\n2.2 Die \u00dcbergabe und Ru\u0308cknahme des Fahrzeugs erfolgt grunds\u00e4tzlich am Standort des Vermieters oder nach schriftlicher<br \/>\nVereinbarung. Letzteres gilt auch fu\u0308r die \u00dcbergabe- und Ru\u0308cknahmezeiten. Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand, gereinigt und<br \/>\nmit gefu\u0308lltem Kraftstofftank bereitgestellt, eventuell vorhandene M\u00e4ngel werden in einem Protokoll festgehalten. Wird das Fahrzeug erst<br \/>\nnach dem vereinbarten Termin oder gar nicht abgeholt, bleibt das Fahrzeug bis zur Beendigung der Mietzeit fu\u0308r den Mieter reserviert,<br \/>\nAnspru\u0308che auf Mietpreisku\u0308rzung bleiben ausgeschlossen.<br \/>\n2.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil sp\u00e4testens zum angegebenen Zeitpunkt an den Vermieter zuru\u0308ckzugeben. Sofern der<br \/>\nMieter das Wohnmobil selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Wohnmobil zum Vermieter zuru\u0308ckzubringen. Sofern<br \/>\nAbholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Wohnmobil zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom<br \/>\nMieter bereitzustellen. S\u00e4mtliche etwa angefallenen Gebu\u0308hren des Betreibers des Campingplatzes, auf dem das Wohnmobil abgestellt<br \/>\nwar, sind vom Mieter vor der Abholung zu entrichten.<br \/>\n2.4 Das Mietverh\u00e4ltnis verl\u00e4ngert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Wohnmobil nicht termingerecht zuru\u0308ckgibt. Im Falle einer<br \/>\nversp\u00e4teten Ru\u0308ckgabe kann der Vermieter eine Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df \u00a7 546 BGB in H\u00f6he des vereinbarten Mietpreises vom Mieter<br \/>\nverlangen. Bei vorzeitiger Fahrzeugru\u0308ckgabe bleibt der Mietpreis unberu\u0308hrt.<br \/>\n3. Verbotene Nutzungen, Teilnahme am \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr<br \/>\n3.1. Die Benutzung des Wohnmobils ist ausschlie\u00dflich in den Grenzen der L\u00e4nder der Europ\u00e4ischen Union gestattet (Geltungsbereich<br \/>\ndes Vertrages u\u0308ber die Europ\u00e4ische Gemeinschaft). Will der Mieter das Fahrzeug in anderen L\u00e4ndern benutzen, so ist hierzu eine<br \/>\nschriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. In anderen L\u00e4ndern besteht kein Versicherungsschutz.<br \/>\n3.2. Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken:<br \/>\n3.2.1. Gewerbliche Nutzung, insbesondere Ausu\u0308bung der Prostitution.<br \/>\n3.2.2. Bef\u00f6rderung von leicht entzu\u0308ndlichen, giftigen oder sonst gef\u00e4hrlichen Stoffen.<br \/>\n3.2.3. Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere<br \/>\ndem Transport von Stoffen, die unter das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz fallen.<br \/>\n3.2.4. Transport von Tieren jeglicher Art.<br \/>\n3.2.5 Zur Nutzung u\u0308ber das zul\u00e4ssige Gesamtgewicht hinaus.<br \/>\n3.2.6 Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.<br \/>\n3.3. Das Wohnmobil darf nicht im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr bewegt werden, sofern der Mieter nicht im Besitz einer gu\u0308ltigen<br \/>\nFahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorl\u00e4ufig entzogen ist.<br \/>\n3.4. Der Vermieter u\u0308bernimmt keine Gew\u00e4hr fu\u0308r die Eignung des Wohnmobils zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung<br \/>\nbestehender Rechtsverordnungen und Gesetze sowie Platzordnungen der Campingplatzbetreiber ist ausschlie\u00dflich Sache des Mieters.<br \/>\nDies gilt insbesondere, fu\u0308r die Einhaltung der Stra\u00dfenverkehrsgesetze bei der Teilnahme am \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr.<br \/>\n4. Kleinreparaturen<br \/>\n4.1. W\u00e4hrend der Mietdauer verbrauchte Kraftstoffe, \u00d6le und sonstige Hilfs- oder Betriebsstoffe sowie anfallende Strom- und Wasser-<br \/>\nAbwasserkosten sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Ebenso die Kosten fu\u0308r die Beschaffung einer neuen Gasfu\u0308llung<br \/>\nsofern der vom Vermieter bei der \u00dcbergabe zur Verfu\u0308gung gestellte Vorrat nicht ausreicht.<br \/>\n4.2. Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Glu\u0308hbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur H\u00f6he von<br \/>\n150 \u20ac je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Werkstatt ausfu\u0308hren lassen. Der Vermieter erstattet dem<br \/>\nMieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten besch\u00e4digten Teiles. Keine<br \/>\nKostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergu\u0308tet.<br \/>\n5. Mitfu\u0308hren von Haustieren<br \/>\n5.1. Das Mitfu\u0308hren von Haustieren ist leider nicht m\u00f6glich.<br \/>\n6. Allgemeine Obhutspflichten des Mieters, Haftung<br \/>\n6.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil ab dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein<br \/>\nverst\u00e4ndiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentu\u0308mer tun wu\u0308rde. Das Fahrzeug ist nach jeder Fahrtunterbrechung ordnungsgem\u00e4\u00df<br \/>\nabzustellen und abzuschlie\u00dfen. Das Fahrzeug darf nicht u\u0308berladen werden. \u00d6l, Wasserstand und Reifendruck sind w\u00e4hrend der<br \/>\nMietdauer regelm\u00e4\u00dfig zu kontrollieren. Der Mieter hat unbedingt die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtsh\u00f6hen und -breiten zu<br \/>\nbeachten. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet:<br \/>\n&#8211; Das Wohnmobil bei extremen Wetterbedingungen (z.B. Hagel, Sturm, \u00dcberschwemmung, starker Schneefall) entsprechend zu<br \/>\nsichern;<br \/>\n&#8211; Das Wohnmobil bei Besorgnis der Besch\u00e4digung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch<br \/>\nAbstellen auf einem gesicherten Platz;<br \/>\n6.2. Der Mieter haftet fu\u0308r alle Sch\u00e4den am Wohnmobil, die aufgrund einer Verletzung seiner Obhutspflichten gem\u00e4\u00df vorstehender<br \/>\nRegelungen entstehen unbeschr\u00e4nkt. Soweit ein Schaden von der fu\u0308r das Fahrzeug bestehenden Vollkaskoversicherung u\u0308bernommen<br \/>\nwird (z.B. Hagelsch\u00e4den) jedoch beschr\u00e4nkt auf die H\u00f6he der vereinbarten Selbstbeteiligung.<br \/>\n6.3. Der Mieter haftet fu\u0308r alle Sch\u00e4den, die aufgrund unsachgem\u00e4\u00dfer Behandlung oder u\u0308berm..iger Beanspruchung am Wohnmobil<br \/>\nentstehen. Der Mieter haftet in gleichem Umfang ohne eigenes Verschulden auch fu\u0308r Sch\u00e4den, die durch seine Beifahrer, Helfer oder<br \/>\nFamilienangeh\u00f6rigen oder sonstige Dritte verursacht wurden. Dies gilt auch dann, wenn sich nicht feststellen lassen sollte, welche<br \/>\nPerson einen Schaden verursacht hat, bzw. die Identit\u00e4t einer Person oder des Schadensstifters nicht gekl\u00e4rt werden kann.<br \/>\n6.4. Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung s\u00e4mtlicher Schadensersatzanspru\u0308che des Vermieters durch den Mieter tritt der<br \/>\nVermieter alle ihm m\u00f6glicherweise gegenu\u0308ber dritten Personen zustehenden Schadensersatzanspru\u0308che zum Zwecke der<br \/>\nGeltendmachung an den Mieter ab.<br \/>\n6.5. Wird bei der Ru\u0308ckgabe des Wohnmobils ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung fu\u0308r den<br \/>\nSchaden des Mieters gem\u00e4\u00df vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der<br \/>\n\u00dcbernahme des Fahrzeugs vorhanden war.<br \/>\n6.6. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auch alle Folgesch\u00e4den zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Fahrzeug<br \/>\ninfolge eines vom Mieter verursachten Schadens nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder der Vermieter es nicht<br \/>\nfu\u0308r eigene Zwecke nutzen kann.<br \/>\n6.7 Das Fahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug. Sollte dennoch im Fahrzeug geraucht werden, ist eine Gebu\u0308hr von 800,00 \u20ac f\u00e4llig.<br \/>\n7. Nicht unfallbedingte Fahrzeugsch\u00e4den u. technische Defekte:<br \/>\n7.1. Der Mieter haftet fu\u0308r alle Sch\u00e4den am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler w\u00e4hrend der Mietzeit zuru\u0308ckzufu\u0308hren sind,<br \/>\nunbeschr\u00e4nkt.<br \/>\n7.2. Treten nach der \u00dcbergabe des Wohnmobils an den Mieter nicht unfallbedingte technische defekte am Wohnmobil auf, die die<br \/>\nGebrauchstauglichkeit wesentlich einschr\u00e4nken, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu ku\u0308ndigen,<br \/>\nsofern es nicht m\u00f6glich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben.<br \/>\n7.3. Fu\u0308r die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeintr\u00e4chtigung ist der Tagesmietpreis um 1\/24 je<br \/>\nangefangene Stunde, Wochenmietpreise entsprechend, zu mindern. Der Mieter verzichtet auch im Falle einer Ku\u0308ndigung auf alle<br \/>\nweitergehenden Anspru\u0308che, es sei denn, fu\u0308r den technischen Defekt ist ein grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten des<br \/>\nVermieters urs\u00e4chlich.<br \/>\n7.4. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Ku\u0308ndigung gem\u00e4\u00df Ziffer 7.2. bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis<br \/>\nzum Zeitpunkt der Ku\u0308ndigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Anspru\u0308che, insbesondere Schadensersatz<br \/>\neinschlie\u00dflich Ersatz von M\u00e4ngelfolgesch\u00e4den verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Defekt vom<br \/>\nVermieter grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich zu vertreten ist.<br \/>\n7.5. Ziffer 7.2. bis 7.4. gilt nicht, sofern der Mieter gem\u00e4\u00df Ziffer 7.1. wegen eines Bedienungsfehlers fu\u0308r den Schaden haftet d.h. der<br \/>\nDefekt auf einen Bedienungsfehler des Mieters zuru\u0308ckzufu\u0308hren ist.<br \/>\n8. Verkehrsunf\u00e4lle, Haftungsbeschr\u00e4nkung des Mieters:<br \/>\n8.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des<br \/>\nWohnmobils nicht wesentlich eingeschr\u00e4nkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu ku\u0308ndigen.<br \/>\n8.2. Wurde der Mietvertrag unbefristet abgeschlossen, und endet er aufgrund einer fristlosen Ku\u0308ndigung gem\u00e4\u00df Ziffer 8.1. bleibt der<br \/>\nMieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Ku\u0308ndigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden<br \/>\nvertraglichen Anspru\u0308che, insbesondere Schadensersatz einschlie\u00dflich Ersatz von M\u00e4ngelfolgesch\u00e4den verzichten die Parteien<br \/>\ngegenseitig. Dieser Verzicht gilt Seitens des Vermieters zugunsten des Mieters nicht, wenn der Mieter den Verkehrsunfall, fahrl\u00e4ssig,<br \/>\ngrob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursacht hat oder seine Obliegenheiten gem\u00e4\u00df Ziffer 8.3. unten verletzt hat.<br \/>\n8.3. Bei Unf\u00e4llen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand und allen Elementarsch\u00e4den (z.B. Hagel, Sturm) hat der Mieter unverzu\u0308glich die<br \/>\n\u00f6rtliche Polizei hinzuzuziehen und fu\u0308r die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen,<br \/>\ndem Vermieter einen ausfu\u0308hrlichen Unfall- bzw. Schadensbericht mit Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unf\u00e4llen mit<br \/>\nFremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der<br \/>\nFahrer und der Zeugen festzuhalten.<br \/>\n8.4. Bei allen Verkehrsunf\u00e4llen haftet der Mieter fu\u0308r alle unfallbedingten Sch\u00e4den des Vermieters, insbesondere Reparaturkosten oder<br \/>\nden Kosten einer Ersatzbeschaffung und Nutzungsausfall. Die Haftung des Mieters ist jedoch der H\u00f6he nach beschr\u00e4nkt auf den Betrag<br \/>\nder Selbstbeteiligung des Vermieters gem\u00e4\u00df dem fu\u0308r das Fahrzeug bestehenden Kasko-Versicherungsvertrages (siehe vereinbarte<br \/>\nH\u00f6he der Selbstbeteiligungen \u2013 Seite 2 dieses Mietvertrages), sofern nicht die nachfolgende Regelung Ziffer 8.5. zutreffend ist.<br \/>\n8.5. Fu\u0308hrt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (z.B. Unfallflucht), oder das Verhalten des Mieters, welches fu\u0308r den<br \/>\nVerkehrsunfall urs\u00e4chlich war, oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, dass sich die fu\u0308r das Wohnmobil<br \/>\nbestehende Kasko-Versicherung auf einen Haftungsausschluss im Versicherungsvertrag gegenu\u0308ber dem Vermieter berufen kann, haftet<br \/>\nder Mieter unbeschr\u00e4nkt fu\u0308r alle Verm\u00f6genssch\u00e4den des Vermieters. Eine Haftungsbeschr\u00e4nkung des Mieter in H\u00f6he der<br \/>\nSelbstbeteiligung gem\u00e4\u00df Ziffer 8.4. tritt in diesem Fall nicht ein.<br \/>\n9. Haftung des Vermieters:<br \/>\n9.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese fu\u0308r den Vermieter unm\u00f6glich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall,<br \/>\nwenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge h\u00f6herer Gewalt bei Naturereignissen so<br \/>\nbesch\u00e4digt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht<br \/>\nmehr m\u00f6glich war oder einen Aufwand erfordert h\u00e4tte, der unter Beru\u0308cksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten<br \/>\nGesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverh\u00e4ltnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.<br \/>\n9.2. Im Fall einer Nichtleistung gem\u00e4\u00df vorstehender Ziff. 9.1. sind Schadensersatzanspru\u0308che gegenu\u0308ber dem Vermieter &#8211; gleich aus<br \/>\nwelchem Rechtsgrund &#8211; ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter f\u00e4llt grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist<br \/>\njedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zuru\u0308ckzuzahlen.<br \/>\n9.3. Der Vermieter haftet nicht fu\u0308r Sch\u00e4den des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn dem Vermieter ist eine fu\u0308r den<br \/>\nSchaden urs\u00e4chliche grob fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Handlungsweise vorzuwerfen.<br \/>\n10. Technische und optische Ver\u00e4nderungen:<br \/>\n10.1. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Ver\u00e4nderungen vornehmen.<br \/>\n10.2. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu ver\u00e4ndern, dazu z\u00e4hlen insbesondere auch Lackierungen, Aufkleber<br \/>\noder Klebefolien.<br \/>\n11. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges<br \/>\n11.1 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht fu\u0308r ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem<br \/>\nMietvertrag.<br \/>\n11.2. Fu\u0308r den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zust\u00e4ndigkeit<br \/>\ndeutscher Gerichte fu\u0308r die Entscheidung u\u0308ber Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverh\u00e4ltnisses entstehen<br \/>\nk\u00f6nnten. Zust\u00e4ndig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das<br \/>\nAmtsgericht ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig ist, in dem sich das vermietete Mietobjekt befindet.<br \/>\n11.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verst\u00f6\u00dft, tritt an ihre<br \/>\nStelle die entsprechende gesetzliche Regelung.<br \/>\n12. Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung (Kaution)<br \/>\n12.1. Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Gesamtmietpreis nebst aller sonstigen Leistungen wie folgt an den Vermieter zu<br \/>\nbezahlen:<br \/>\n20 % des Gesamtmietpreises bei Abschluss des Mietvertrages<br \/>\nRestbetrag bis 21 Tage vor Mietbeginn<br \/>\nSollte der Betrag bis dahin nicht eingegangen sein, wird dies als Ru\u0308cktritt angesehen und die in Ziffer 2 aufgefu\u0308hrten Ru\u0308cktrittskosten<br \/>\nberechnet.<br \/>\nLiegt der Vertragsabschluss weniger als 21 Tage vor Mietbeginn oder der Mietpreis unter 300,00 \u20ac wird der Mietpreis ohne Anzahlung in<br \/>\nvoller H\u00f6he sofort f\u00e4llig.<br \/>\nEs gilt die jeweils zum Vertragsabschluss gu\u0308ltige Preisliste.<br \/>\nAlle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br \/>\n12.2. Der Mieter bezahlt sp\u00e4testens bei der \u00dcbergabe des Wohnmobils an den Vermieter eine Kaution<br \/>\nin H\u00f6he von 1.500,00 \u20ac bzw. 2.000,00 \u20ac (fu\u0308r Wohnmobile u\u0308ber 3,5 t) in bar oder der \u00dcberweisung (Gutschrift muss am \u00dcbergabetag<br \/>\nerfolgt sein).<br \/>\nDie Kaution dient zur Sicherung aller Anspru\u0308che des Vermieters aus diesem Vertrag und ist bei Ru\u0308ckgabe des Fahrzeugs in<br \/>\nvertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand innerhalb einer Woche nach der Fahrzeugu\u0308berpru\u0308fung an den Mieter zuru\u0308ck zu bezahlen. Der Vermieter<br \/>\nkann gegen den Kautionsru\u0308ckzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverh\u00e4ltnis aufrechnen. Der Mieter erh\u00e4lt nach Ru\u0308ckgabe<br \/>\ndes Fahrzeugs eine abschlie\u00dfende Rechnung.<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"100-width.php","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-422","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/max2consulting.net\/wohnmobilcenter\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/422","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/max2consulting.net\/wohnmobilcenter\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/max2consulting.net\/wohnmobilcenter\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/max2consulting.net\/wohnmobilcenter\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/max2consulting.net\/wohnmobilcenter\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=422"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/max2consulting.net\/wohnmobilcenter\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/422\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/max2consulting.net\/wohnmobilcenter\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=422"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}